Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?
Für den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter #Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr #Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.
Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene #Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (#BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare #Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der #Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des #Regelsatzes zum #Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur #Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.
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