Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
#Wiedergutmachung umschreibt alle Aktivitäten des deutschen Staates zum Ausgleich der Schäden, die den rassisch, religiös oder politisch Verfolgten in der Zeit des Dritten Reichs zugefügt worden waren. Grundsätzlich wird bei den Wiedergutmachungsbemühungen der Nachkriegszeit unterschieden zwischen der individuellen Entschädigung verfolgter Personen und der Rückerstattung von unter Zwangsmaßnahmen veräußerten oder widerrechtlich enteigneten Vermögenswerten an NS-Opfer.
#Entschädigung
Bis Ende 1969 konnten Verfolgte oder deren überlebende Angehörige auf Grundlage des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) bei den zuständigen Landesämtern für Wiedergutmachung Entschädigung für erlittenes Leid und Verfolgung beantragen – z. B. in Form von Einmalzahlungen, dauerhaften Rentenzahlungen oder Kostenübernahme für gesundheitlichen Behandlungen. Beantragt werden konnte Wiedergutmachung u. a. für Schaden an Leib und Leben, Schäden an Körper und Gesundheit oder Schäden im beruflichen Fortkommen.
#Rückerstattung
Die Akten der Rückerstattung bieten vor allem Informationen über die Vermögensverteilung und den Vermögensentzug vor, während und nach der Zeit der NS-Diktatur und besitzen u. a. hohe Bedeutung für die Erforschung der Herkunft von Kunstwerken und anderen Kulturgütern (#Provenienzforschung).
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