Und das wär die #Sitzverteilung nach dem #Wahlsystem vor der #Wahlrechtsreform 2020 gewesen, also 672 Sitze. Rot ist hier das, was damals als »#Überhangmandate« bezeichnet worden ist. Die CDU wär demnach fast so weit übergehängt wie die CSU. Trotz geringerer Bezugssitzzahl hätte die AfD in Sachsen-Anhalt kein #Überhangmandat gehabt, weil dort die #Sitzkontingente gegenüber den berücksichtigten Stimmen weit überhöht sind. Die CDU hätte auch bloß 2 mehr gehabt (BW & SH).