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#Grundgesetzänderung

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Zum Abschluss der #CSU 🤡 #Söder.
Heiße Luft, Geplapper ohne Substanz.

Chancen eröffnen!
Grundlegendes ändern und liefern!

Es ist alles drin, was #Deutschland braucht in den Ergebnissen.

Neue Hoffnung, Optimismus, die Stimmung ist ja nicht so doll im Moment!

Oh, ja? Warum nur??

Und ernsthaft meint er die #Grundgesetzänderung war gut, sie hätte nämlich auch schaden können!! Hätte sie. Wenn nämlich #CDU CSU ihren Willen bekommen und die #Grünen nicht gegengehalten hätten. Dass schreibt 🧵>>

Angesichts der notwendigen erheblichen Investitionen für Infrastruktur und Klimaschutz und den diesbezüglich von uns erreichten Veränderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes, habe ich der Grundgesetzänderung zugestimmt, auch wenn ich eine unbegrenzte Schuldenaufnahmemöglichkeit, also eine Abschaffung der Schuldenbremse für Rüstungsgüter falsch finde.

Hier meine persönliche Erklärung zur #Grundgesetzänderung:
strengmann-kuhn.de/persoenlich

Nachrichten sind ja wieder lustig.

Nun wird so getan als ob sich die Grünen verwehren etwas fürs Land zu tun.
Darf ich noch einmal daran erinnern, das dies der Typ mit Hodenhochstand aus der #CDU war, der die Investitionen ins Land etc ständig konterkariert hat.

Ich glaube nicht, das wir dem Paket zustimmen sollten. Grundgesetzt für Ausgaben die eigentlich aus dem lfd Haushalt bezahlt werden sollten zu ändern.

Miese Politik

#Grundgesetzänderung
#Sondervermogen
#Bundeswehr
#Infrastruktur

Die Grünen wollen dem von Union und SPD geplanten Finanzpaket im Bundestag nicht zustimmen. Man werde Schwarz-Rot nicht zur notwendigen Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung verhelfen, so die Fraktionsspitze.#Eilmeldung #Sondierungsgespräche #Sondervermögen #Grundgesetzänderung #Grüne #Schwarz-Rot
Grünen-Fraktionsspitze spricht sich gegen Zustimmung zum Finanzpaket aus
tagesschau.de · Grünen-Fraktionsspitze spricht sich gegen Zustimmung zum Finanzpaket ausBy tagesschau.de

Grünen-Fraktionsspitze spricht sich gegen Zustimmung zum Finanzpaket aus

Die Grünen wollen dem von Union und SPD geplanten Finanzpaket im Bundestag nicht zustimmen. Man werde Schwarz-Rot nicht zur notwendigen Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung verhelfen, so die Fraktionsspitze.

➡️ tagesschau.de/inland/innenpoli

tagesschau.de · Grünen-Fraktionsspitze spricht sich gegen Zustimmung zum Finanzpaket ausBy tagesschau.de
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Nun doch #Donnerwetter, am Donnerstag den 13., keine 24h bevor der #Bundeswahlausschuss am Freitag, den 14. März 2025, zu seiner öffentlichen Sitzung zusammenkommt, um das endgültige Ergebnis der #Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 festzustellen, soll der vom #Bundespräsidenten auflgelöste 20. #Bundestag sich zu einer #Grundgesetzänderung zusammensetzen.

Somit wird einem #Staatsstreich per #Gesetz Tür und Tor geöffnet sein.

bundestag.de/parlament/plenum/

Deutscher BundestagDeutscher Bundestag - Live-Übertragung durch Fernseh- und HörfunkanstaltenInternet 213. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 13. März 2025 von 12.00 Uhr – Ende www.bundestag.de Zurzeit liegen keine weiteren Informationen vor Der rbb überträgt...

Das #BVerfG hat schon einmal einem Antrag gegen die unzureichende Beratungmöglichkeit des Bundestags stattgegeben. Die Entscheidung sollten sich #CDU und #SPD einmal gründlich durchlesen. #Sondervermögen #Schuldenbremse #Grundgesetzänderung bundesverfassungsgericht.de/Sh

www.bundesverfassungsgericht.deErfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GebäudeenergiegesetzMit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg. Der Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheint jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die demgemäß vom Bundesverfassungsgericht vorzunehmende Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen. Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls überwiegt das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert. Die Entscheidung ist mit 5:2 Stimmen ergangen. Der Beschluss wird gesondert auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht werden.