Die Deutsche #Umwelthilfe hat vor Gericht durchgesetzt, dass #Obi Wandfarbe nicht mehr als „#klimaneutral“ bewerben darf.
Die Angabe war laut #Urteil nicht ausreichend belegt. Das #Landgericht #Köln bewertete die fehlende Transparenz zur #Kompensation als Verbrauchertäuschung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
