Warum endlich geändert werden muss, dass die private Wohnadresse ins #Impressum muss:
RT @SanchiSuarez@twitter.com
Das hier lag in meinem Briefkasten 😳
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das jetzt fassen kann.
🐦🔗: https://twitter.com/SanchiSuarez/status/1353665261858119680
CH:
Bei der Abfrage von .ch- und .li-Domain-Namen werden seit 1. Januar 2021 keine Personendaten mehr angezeigt. Zugang zu den Personendaten der Halterin oder des Halters eines Domain-Namens wird nur noch auf Gesuch gewährt, sofern sich die gesuchstellende Person oder Organisation authentifiziert und ein überwiegendes legitimes Interesse an den angefragten Daten glaubhaft macht. [...]
@Bobo_PK @anneroth Ok, vielleicht denke ich zu arg in der Box.
Ich hätte gedacht, dass das verpflichtende Impressum hilft, wenn Domainbesitzende den Benutzenden schaden.
Aber die können da natürlich auch Quatsch angeben, am Ende kontrolliert das ja doch kein Mensch.
Der Weg über die Domain macht für mich Sinn. Ich fänd es aus Verbrauchersicht nett, wenn man sicher sein kann, dass man, wenn nötig, allein mit der Domain die (juristische) Person gerichtlich belangen kann.
@Bobo_PK @anneroth Dazu wäre dann eine "Vorratsspeicherung" und Überprüfung der Anschrift sowie Speicherung beim Domainanbieter nötig.
Jetzt, wo ich das so aufschreibe, klingt das voll nach Generalverdacht und Überwachung :/
Vll doch ne blöde Idee. Mich würde interessieren, ob es in der Praxis Fälle gibt, bei denen das Impressum wirklich relevant war.
@anghenfil @anneroth Also das wäre der Ersatz für die Erreichbarkeit. Damit ist aber deine Identität nicht sicher feststellbar. Ich glaube der Punkt mit der Identität umd gerichtbarkeit ist schon wichtig, er muss halt vor Missbrauch geschützt werden, z.B. mit Pseudonymisierung und Prüfung vor herausgabe.
Ist Twitter nicht die "Heimat" solcher Dreckspatzen? Feiges Pack dazu. Natürlich nur echt mit dusseligem Decknamen. Eine Beleidigung für das Volk der schönen Feline.
@anneroth da https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html steht:
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient.
Und ein blog ist soweit ich weiß nicht geschäftlich (außer man bewirbt sein Buch oder so). Oder versteht ich da was falsch?
@ulPa Gerichte legen „geschäftlich” gerne mal so aus, das alles darunterfällt, das nicht strikt privat ist.
@ulPa @anneroth Ganz so einfach ist es leider nicht: https://www.gutefrage.net/frage/impressum-schalten-oder-darf-es-auch-weg-bleiben#answer-380673409
@anneroth
Also, aus dieser Information: https://www.anwalt.de/rechtstipps/impressumspflicht-auch-fuer-private-webseiten-und-blogs_105215.html ziehe ich folgenden Schluss: Private Blogs ohne Bannerwerbung brauchen aller Wahrscheinlichkeit kein Impressum. Um das nicht durch geschäftsmäßiges, durch Bots ausgelöstes Abmahnen zu testen, würde ich einfach ein Impressum angeben mit für menschliches Auge deutlichen Fantasienamen. Clever oder dumm?
@anneroth Tut mir echt Leid.
Was wäre denn eine sinnvolle Alternative?
Ein amtliches Verzeichnis, wo man die Adresse angibt und dafür eine ID bekommt, die man auf der eigenen Website angeben kann?